Siehe auch:

Abweichungsanalyse

Internes Benchmarking und externes Benchmarking

 

 

 

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Feststellung von Abweichungen

Der Soll-Ist-Vergleich oder die Abweichungsanalyse hat die Aufgabe alle Abweichungen vom Plan sichtbar zu machen und ist somit vergangenheitsorientiert.

Durch eine Soll-Wird-Betrachtung wird versucht die unterjährigen Budgetkontrollen um eine Prognosefunktion zu erweitern. Das Budget-Soll wird hierbei mit dem prognostizierten Ist verglichen. Die Prognose wird in der Praxis entweder für das Ende der Planperiode oder rollierend durchgeführt.[1]
Eine andere Verknüpfungsmöglichkeit von Wertepaaren stellt der Ist-Ist-Vergleich dar. Dieser vergleicht die aktuellen Ist-Werte mit eigenen Ist-Werten aus der Vergangenheit oder mit Ist-Werten der Wettbewerber.[2] Näheres zum Ist-Ist-Vergleich behandelt diese Arbeit in 6.3.1.6.2 im Rahmen von Beyond Budgeting.
Bei der Budgetkontrolle ist zu beachten, dass nicht alles was geplant wurde auch wirklich kontrolliert werden muss. In diesem Zusammenhang ist grundsätzlich zwischen Voll- und Teilkontrolle zu unterscheiden. Es kann u.U. sinnvoll sein, sich bei der Kontrolle nur auf die wirklich kritischen Bereiche zu beschränken.[3] Eine Unterscheidung könnte beispielsweise zwischen alten und neuen Produkten gemacht werden. Da bei den älteren Produkten bereits Erfahrungswerte vorliegen, ist es denkbar, die monatliche Kontrolle auf den Produktgruppenbereich zu beschränken. Der Neuproduktbereich wird hingegen auf Einzelproduktebene untersucht, da dieser aufgrund fehlender Erfahrungswerte einer höheren Unsicherheit unterliegt.[4]Eine Teilkontrolle könnte aber auch dazu führen, dass es in nicht primär kontrollierten Bereichen zu nachlässigem oder opportunistischem Verhalten kommt.[5] Unter opportunistischem Verhalten wird hier verstanden, dass Mitarbeiter Ihre Eigeninteressen bei Entscheidungen vor die Unternehmensinteressen stellen. Ein Sprichwort sagt: „Gelegenheit macht Diebe.“
Malik schreibt: „Vertraue jedem, soweit du nur kannst – und gehe dabei sehr weit, bis an die Grenze“[6]. Ergänzend hält er fest, dass Vertrauensverstöße nicht unbemerkt bleiben dürfen und dass die Mitarbeiter dies wissen müssen.[7]
Vorteilhaft ist daher eine Kombination von Teil- und Stichprobenkontrolle. Allein die Verinnerlichung beim Mitarbeiter, er könne kontrollierte werden, bewirkt, dass schon vor der Kontrolle sein Verhalten beeinflusst wird.[8] Aus diesem Grund sind in der Praxis Stichproben- und Plausibilitätskontrollen viel wirkungsvoller und kostengünstiger als Routineprüfungen.[9]

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